Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung
Online Verfahren
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Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung"
Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden. -
Bauwesen - Online Terminvereinbarung
Terminvereinbarung für die Bauaufsichtsbehörde
Stand
01.03.2024, 12:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg