Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Prüfung für die Zulassung

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft kann Prüfungen von Pflanzenschutzmitteln auf ihre Wirksamkeit und Kulturverträglichkeit nach § 59 Pflanzenschutzgesetz durchführen.

In Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene Pflanzenschutzmittel vertrieben werden. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.

An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wird die Wirksamkeits- und Verträglichkeitsprüfung nach der Guten Experimentellen Praxis (GEP) von der Arbeitsgruppe für die „Amtliche Mittelprüfung“ durchgeführt.

Voraussetzungen

Die Prüfmittel brauchen eine Gebrauchsanleitung und ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

Die Versuchseinrichtung muss nach „GEP“ zertifiziert sein. Unter anderem muss ein Versuchsleiter dauerhaft anwesend sein, es müssen ausreichend qualifizierte Mitarbeiter angestellt sein, die vorhandene Ausrüstung muss identifizierbar sein und Standardarbeitsanweisungen müssen vorhanden sein. Die Versuche werden nach der entsprechenden „EPPO-Richtlinie“ (European and Mediterranean Plant Protection Organization) durchgeführt, in der die Anlage und Auswertung des jeweiligen Versuches genau vorgeschrieben ist.

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Anlage 1 Teil 1 der Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bayerischen Landesanstalten für Landwirtschaft und für Weinbau und Gartenbau (LfLLWGGebV).

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

20.03.2024, 10:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Hausanschrift

Vöttinger Str. 38
85354 Freising

Postanschrift

Vöttinger Str. 38
85354 Freising

Telefon

+49 8161 8640-5800

Fax

+49 8161 8640-5555

E-Mail Adresse

poststelle@lfl.bayern.de

Webseite

http://www.lfl.bayern.de

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