Briefsendungen; Beantragung einer Lizenz zur Beförderung
Wenn Sie Briefsendungen gewerbsmäßig befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. Diese bekommen Sie auf Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz.
Beförderung bedeutet
- einsammeln,
- weiterleiten oder
- ausliefern
von Briefsendungen.
Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde.
- Die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit gefährdet nicht die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
- Sie halten die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, ein.
- Sie bieten Gewähr dafür, dass Ihnen die für den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen.
- Sie sind zuverlässig, das heißt, dass Sie die Rechtsvorschriften einhalten werden.
- Sie besitzen Fachkunde, das heißt, dass die bei der Ausübung der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden.
Fristen
Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde.
Kosten
Die Gebühren für das Lizenzierungsverfahren betragen zwischen EUR 350,00 und EUR 700,00.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Lizenzantrag in Papierform "Antrag auf Erteilung einer Postlizenz gemäß § 6 Postgesetz (PostG)"
- Hinweise zum Lizenzantrag in Papierform
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der GeschäftsführungGewerbezentralregisterauskunft der GeschäftsführungAuskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der GeschäftsführungErklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der GeschäftsführungBilanzunterlagenKopie der GewerbeanmeldungAnmeldebescheinigung des gesetzlichen UnfallversicherungsträgersNachweise über Betriebs- und Geschäftsräume Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der GeschäftsführungGewerbezentralregisterauskunft der GeschäftsführungAuskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der GeschäftsführungErklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der GeschäftsführungBilanzunterlagenKopie der GewerbeanmeldungAnmeldebescheinigung des gesetzlichen UnfallversicherungsträgersNachweise über Betriebs- und Geschäftsräume Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
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Erforderliche Unterlage/n
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Online Verfahren
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Elektronisches Antragsverfahren der Bundesnetzagentur
Sie können einen Antrag an die Bundesnetzagentur online übermitteln. -
Elektronisches Antragsverfahren der Bundesnetzagentur
Sie können einen Antrag an die Bundesnetzagentur online übermitteln. -
Elektronisches Antragsverfahren der Bundesnetzagentur
Sie können einen Antrag an die Bundesnetzagentur online übermitteln.
Weiterführende Links
Stand
18.02.2023, 15:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)