Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanbieter; Einreichung von Beschwerde oder Übermittlung einer Anfrage

Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.

Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass Telekommunikationsunternehmen die Regelungen zum Kundenschutz einhalten, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt sind.

Haben Sie ein Anliegen rund um Ihren Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur

  • informiert Sie über Ihre Rechte als Kundin oder Kunde und
  • unterstützt Sie in bestimmten Einzelfällen bei der Klärung Ihres Anliegens gegenüber Telekommunikationsunternehmen.

Dazu können Sie eine Beschwerde oder eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur prüft dann Ihr Anliegen.

Die Bundesnetzagentur kann Sie zum Beispiel unterstützen

  • bei Problemen im Rahmen eines Anbieterwechsels, etwa einer unterbrochenen Versorgung oder
  • bei Problemen mit einem Umzug Ihres Anschlusses oder
  • bei Fragen der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Zur Grundversorgung gehört, dass Sie Anspruch auf einen Festnetzanschluss haben.

In bestimmten Fällen kann die Bundesnetzagentur auch Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag klären, zum Beispiel zur Vertragstransparenz, zu Inhalten einer Rechnung oder eines Einzelverbindungsnachweises.

Voraussetzungen

  • Sie sind Kunde eines Telekommunikationsunternehmens und

  • Ihr Anliegen betrifft

    • Regelungen zum Kundenschutz des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder
    • die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten oder
    • andere Vorschriften der Europäischen Union zum Roaming, zu europäischen Auslandsgesprächen und SMS oder zur Netzneutralität.
  • bei einem Anbieterwechsel: Ihre Versorgung wurde ungewollt unterbrochen oder eine Unterbrechung droht für länger als einen Tag.

Fristen

Für das Einreichen von Anfragen oder Beschwerden gibt es keine Frist.

Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von 8 Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen an den Anbieter per Einschreiben zu schicken.

Kosten

Das Verfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel: Vertrag und geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AnbietersAuftragsbestätigungAuftrag für den Umzug Ihres TelekommunikationsanschlussesAuftrag zur RufnummernportierungKündigungsschreiben oder KündigungsbestätigungPrüf- und Messprotokolle Ihrer Breitbandmessungbeanstandete Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Kontaktformularen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel: Vertrag und geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AnbietersAuftragsbestätigungAuftrag für den Umzug Ihres TelekommunikationsanschlussesAuftrag zur RufnummernportierungKündigungsschreiben oder KündigungsbestätigungPrüf- und Messprotokolle Ihrer Breitbandmessungbeanstandete Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Kontaktformularen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel: Vertrag und geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AnbietersAuftragsbestätigungAuftrag für den Umzug Ihres TelekommunikationsanschlussesAuftrag zur RufnummernportierungKündigungsschreiben oder KündigungsbestätigungPrüf- und Messprotokolle Ihrer Breitbandmessungbeanstandete Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Kontaktformularen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel: Vertrag und geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AnbietersAuftragsbestätigungAuftrag für den Umzug Ihres TelekommunikationsanschlussesAuftrag zur RufnummernportierungKündigungsschreiben oder KündigungsbestätigungPrüf- und Messprotokolle Ihrer Breitbandmessungbeanstandete Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Kontaktformularen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

25.01.2023, 07:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail Adresse

info@bnetza.de

Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de

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