Post- und Paketdienstleister; Einreichung einer Beschwerde

Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren. 

In Deutschland ist die Versorgung mit wichtigen Post- und Paketdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gesetzlich garantiert. Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung. Sie geht dazu unter anderem Beschwerden nach, fordert Unternehmen zur Prüfung oder Stellungnahme auf und sammelt Informationen, die auf Defizite in der Versorgung hindeuten.

Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Beispiel, dass

  • es ausreichend Briefkästen sowie Filialen und Shops für Postdienstleistungen gibt,
  • Briefe und Pakete an jedem Werktag zugestellt werden,
  • Briefe und Pakete an der angegebenen Anschrift durch Einwurf in den Hausbriefkasten beziehungsweise durch persönliche Aushändigung zugestellt werden und
  • im Jahresdurchschnitt 8 von 10 Briefen nach einem Werktag und 8 von 10 Paketen nach 2 Werktagen bei der Empfängerin oder dem Empfänger ankommen.

Wenn die Bundesnetzagentur durch gehäufte Beschwerden oder eigene Auswertungen Auffälligkeiten feststellt, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.

Voraussetzungen

Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur 

  • Briefbeförderung,
  • Paketbeförderung oder
  • der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften.
     

Fristen

Es gibt keine Frist für die Beschwerde.

Kosten

Sie können die Beschwerde kostenlos einreichen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel: Schriftwechsel mit dem Postunternehmen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel: Schriftwechsel mit dem Postunternehmen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel: Schriftwechsel mit dem Postunternehmen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel: Schriftwechsel mit dem Postunternehmen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

05.01.2024, 09:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail Adresse

info@bnetza.de

Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de

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