Stromnetzausbau; Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben im Rahmen in der Bundesfachplanung
Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen.
Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung von Hochspannungsleitungen durchlaufen die Bundesfachplanung. Dabei prüft die Bundesnetzagentur (BNetzA), ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor öffentliche oder private Belange entgegenstehen.
In der Bundesfachplanung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:
- Die erste wichtige Möglichkeit ist die öffentliche Antragskonferenz. Diese führt die Bundesnetzagentur durch, nachdem sie den Antrag auf Bundesfachplanung erhalten hat. Den Antrag erarbeiten zuvor die Vorhabenträger. In der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zu den regionalen Gegebenheiten. Wer zudem Alternativen zu den vorgeschlagenen Korridoren hat, kann diese in der Antragskonferenz einbringen. Auch Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Daraus formt sie ein Hausaufgabenheft für die Vorhabenträger, den sogenannten Untersuchungsrahmen.
- Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Informationen zur Auslegung veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer
- Internetseite
- und den örtlichen Tageszeitungen.
- Sie können als Privatperson, Vereinigungen aber auch als Träger öffentlicher Belange Äußerungen abgeben. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel kommunale Fachbehörden.
- Nachdem die Bundesnetzagentur alle Äußerungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin. Das ist die 3. und letzte Möglichkeit, sich in der Bundesfachplanung zu beteiligen. In diesem erörtert sie die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die sie erhoben haben. Im Unterschied zur Antragskonferenz können Privatpersonen sich bei diesem Termin nur beteiligen, wenn sie eine Äußerung abgegeben haben.
Voraussetzungen
Äußerungen können von Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden
Fristen
- Frist zur Einreichung von Äußerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinigungen: 1 Monat
- Frist für Träger öffentlicher Belange: in der Regel 8 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau
- Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau
- Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar. -
Erforderliche Unterlage/n
Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar. -
Erforderliche Unterlage/n
Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar. -
Erforderliche Unterlage/n
Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar.
Online Verfahren
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Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes
Sie können sich über Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes informieren. -
Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes
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Stand
20.01.2023, 19:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)