Eisenbahninfrastruktur; Einreichung einer Diskriminierungsanzeige

Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

  • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
  • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
  • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen

Voraussetzungen

Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der BundesnetzagenturRechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel: TrassenanmeldungenTrassenkonstruktionspläneSchriftverkehr mit beschuldigtem UnternehmenEntgeltregelungenNutzungsbedingungenEntscheidungen über die Zugtrassenzuweisung

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

05.01.2024, 09:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Fax

+49 228 14-8872

E-Mail Adresse

info@bnetza.de

Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de

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