Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Voraussetzungen
Sie benötigen in nachfolgenden Fällen ein Weinbegleitdokument:
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.
Fristen
Kosten
- bei Nutzung des Papierverfahrens: 10,00 EUR zuzüglich 1,50 EUR je ausgegebenes Dokument
- bei Nutzung des digitalen Verfahrens (eWeinBV): 10,00 EUR (einmal jährlich) zuzüglich 1,00 EUR je erstelltes Dokument
Rechtsgrundlagen
Online Verfahren
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Onlinedienst Weinbau - Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV)
Sie können die Ausstellung eines Weinbegleitdokuments online beantragen. -
Onlinedienst Weinbau - Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV)
Sie können die Ausstellung eines Weinbegleitdokuments online beantragen. -
Onlinedienst Weinbau - Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV)
Sie können die Ausstellung eines Weinbegleitdokuments online beantragen.
Stand
03.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)