Sozialversicherung; Abmeldung eines Arbeitsnehmers
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, müssen Sie das Ende des Beschäftigungsverhältnisses der Sozialversicherung melden.
Wenn bei Ihnen Personal ausscheidet und das Beschäftigungsverhältnis endet, müssen Sie diese Beschäftigten bei der Sozialversicherung abmelden.
Das Abmeldeverfahren ist mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten – für alle Beschäftigten gleich.
Abmeldungen bei der Sozialversicherung müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldungen mit diesem Programm erstellen und versenden. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln.
Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) bietet mit „sv.net“ eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe an, die Sie für die Abmeldung nutzen können. Bis zu einem bestimmten Nutzungsumfang ist das Programm kostenlos.
Bei der Abmeldung geben Sie auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Meldezeitraum an.
Voraussetzungen
keine
Fristen
Abmeldung abgeben: mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine
Online Verfahren
-
sv.net – Sozialversicherung im Internet - Abmeldung von Arbeitsnehmern
Sie können als Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen online erstellen und übermitteln. -
sv.net – Sozialversicherung im Internet - Abmeldung von Arbeitsnehmern
Sie können als Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen online erstellen und übermitteln. -
sv.net – Sozialversicherung im Internet - Abmeldung von Arbeitsnehmern
Sie können als Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen online erstellen und übermitteln.
Weiterführende Links
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Stand
07.11.2022, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)