Integrationskurs; Beantragung einer Kostenbefreiung
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.
Die Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie beantragen, wenn
- Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
- Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern,
- Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.
Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.
Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.
Den Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie online oder schriftlich beim BAMF beantragen.
Voraussetzungen
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn
- Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen.
- Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern.
- Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.
Fristen
Eine Antragstellung ist in der Regel vor Kursbeginn erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs gemäß § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
- Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs gemäß § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
- Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs gemäß § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von ArbeitslosengeldBürgergeldLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)Gehaltsabrechnung beziehungsweise gültiger Arbeitsvertrag, die beziehungsweise der ein Bruttomonatsentgelt ausweist mit gegebenenfalls entsprechenden Nachweisen, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von ArbeitslosengeldBürgergeldLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)Gehaltsabrechnung beziehungsweise gültiger Arbeitsvertrag, die beziehungsweise der ein Bruttomonatsentgelt ausweist mit gegebenenfalls entsprechenden Nachweisen, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von ArbeitslosengeldBürgergeldLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)Gehaltsabrechnung beziehungsweise gültiger Arbeitsvertrag, die beziehungsweise der ein Bruttomonatsentgelt ausweist mit gegebenenfalls entsprechenden Nachweisen, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von ArbeitslosengeldBürgergeldLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)Gehaltsabrechnung beziehungsweise gültiger Arbeitsvertrag, die beziehungsweise der ein Bruttomonatsentgelt ausweist mit gegebenenfalls entsprechenden Nachweisen, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
Online Verfahren
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Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
04.01.2024, 17:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)