Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Bauartzulassung
Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie eine Bauartzulassung beantragen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für die Erteilung von Bauartzulassungen für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Wenn Sie eine Bauartzulassung für eine Vorrichtung oder Anlage erwerben, können Sie diese ohne Genehmigung oder Anzeige verwenden.
Mit der Erteilung der Bauartzulassung bestätigt das BfS, dass die geprüften Baumuster die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllen. Die Bauartzulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung mehr erforderlich.
Ihren Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung reichen Sie beim BfS ein.
Hinweis:
Das BfS erteilt die Bauartzulassung für höchstens 10 Jahre. Auf Antrag können Sie eine erteilte Bauartzulassung verlängern lassen.
Voraussetzungen
Anträge auf Zulassung können stellen:
- juristische Personen, die eine Vorrichtung oder Anlage in Deutschland in Verkehr bringen
- Hersteller oder
- Personen und Organisationen, die die Vorrichtung oder Anlage nach Deutschland liefern oder liefern lassen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen mit einer Qualitätskontrolle gewährleisten, dass nur Vorrichtungen hergestellt oder nach Deutschland verbracht werden, die dem geprüften Baumuster entsprechen
- Die Qualitätskontrolle muss von einem Sachverständigenüberwacht werden
Fristen
keine
Kosten
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bauartzulassung erheben das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und gegebenenfalls die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Kosten.
- BfS: zwischen EUR 2.000 und EUR 9.000, je nach Aufwand
- BAM: zwischen 1.000 EUR und 3.000 EUR, je nach Aufwand
Bei besonderen Voraussetzungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Formblatt zu technischen Angaben für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind
- Formblatt zu technischen Angaben für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- Formblatt zu administrativen Angaben
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Beschreibung der Bauart der Vorrichtung und deren AnwendungZeichnungen (Zusammenstellungen, gegebenenfalls Explosionszeichnungen) mit zugehörigen Werkstoffspezifikationen insbesondere zu Abschirmungen und QuellenhalterungenAngaben zum Strahler, insbesondere Zeichnungen des Strahlers und Angaben zur Strahlenklassifikation gemäß DIN EN ISO 2919, Zertifikate beziehungsweise Angaben zum UKP-Laser mit LeistungsdatenAngaben zu zulässigen Betriebsbedingungen und der vorgesehenen Dauer der NutzungBetriebsanleitung in deutscher SpracheKonzept der QualitätskontrolleRücknahmekonzeptaktueller HandelsregisterauszugFührungszeugnis zur Vorlage bei Behörden von den Personen, die den Antragsteller vertreten (zum Beispiel Geschäftsführung)Nachweis über Qualifikation des technischen Leiters der HerstellungNachweis über Qualifikation der zu benennenden Sachverständigen für die Qualitätskontrolle bei der HerstellungFormblatt zu administrativen Angabenje nach Antrag: Formblatt für Vorrichtungen oder Formblatt für Anlagen -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Beschreibung der Bauart der Vorrichtung und deren AnwendungZeichnungen (Zusammenstellungen, gegebenenfalls Explosionszeichnungen) mit zugehörigen Werkstoffspezifikationen insbesondere zu Abschirmungen und QuellenhalterungenAngaben zum Strahler, insbesondere Zeichnungen des Strahlers und Angaben zur Strahlenklassifikation gemäß DIN EN ISO 2919, Zertifikate beziehungsweise Angaben zum UKP-Laser mit LeistungsdatenAngaben zu zulässigen Betriebsbedingungen und der vorgesehenen Dauer der NutzungBetriebsanleitung in deutscher SpracheKonzept der QualitätskontrolleRücknahmekonzeptaktueller HandelsregisterauszugFührungszeugnis zur Vorlage bei Behörden von den Personen, die den Antragsteller vertreten (zum Beispiel Geschäftsführung)Nachweis über Qualifikation des technischen Leiters der HerstellungNachweis über Qualifikation der zu benennenden Sachverständigen für die Qualitätskontrolle bei der HerstellungFormblatt zu administrativen Angabenje nach Antrag: Formblatt für Vorrichtungen oder Formblatt für Anlagen -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Beschreibung der Bauart der Vorrichtung und deren AnwendungZeichnungen (Zusammenstellungen, gegebenenfalls Explosionszeichnungen) mit zugehörigen Werkstoffspezifikationen insbesondere zu Abschirmungen und QuellenhalterungenAngaben zum Strahler, insbesondere Zeichnungen des Strahlers und Angaben zur Strahlenklassifikation gemäß DIN EN ISO 2919, Zertifikate beziehungsweise Angaben zum UKP-Laser mit LeistungsdatenAngaben zu zulässigen Betriebsbedingungen und der vorgesehenen Dauer der NutzungBetriebsanleitung in deutscher SpracheKonzept der QualitätskontrolleRücknahmekonzeptaktueller HandelsregisterauszugFührungszeugnis zur Vorlage bei Behörden von den Personen, die den Antragsteller vertreten (zum Beispiel Geschäftsführung)Nachweis über Qualifikation des technischen Leiters der HerstellungNachweis über Qualifikation der zu benennenden Sachverständigen für die Qualitätskontrolle bei der HerstellungFormblatt zu administrativen Angabenje nach Antrag: Formblatt für Vorrichtungen oder Formblatt für Anlagen -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Beschreibung der Bauart der Vorrichtung und deren AnwendungZeichnungen (Zusammenstellungen, gegebenenfalls Explosionszeichnungen) mit zugehörigen Werkstoffspezifikationen insbesondere zu Abschirmungen und QuellenhalterungenAngaben zum Strahler, insbesondere Zeichnungen des Strahlers und Angaben zur Strahlenklassifikation gemäß DIN EN ISO 2919, Zertifikate beziehungsweise Angaben zum UKP-Laser mit LeistungsdatenAngaben zu zulässigen Betriebsbedingungen und der vorgesehenen Dauer der NutzungBetriebsanleitung in deutscher SpracheKonzept der QualitätskontrolleRücknahmekonzeptaktueller HandelsregisterauszugFührungszeugnis zur Vorlage bei Behörden von den Personen, die den Antragsteller vertreten (zum Beispiel Geschäftsführung)Nachweis über Qualifikation des technischen Leiters der HerstellungNachweis über Qualifikation der zu benennenden Sachverständigen für die Qualitätskontrolle bei der HerstellungFormblatt zu administrativen Angabenje nach Antrag: Formblatt für Vorrichtungen oder Formblatt für Anlagen
Weiterführende Links
Stand
19.12.2022, 20:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)