Strahlenschutzregister; Beantragung der persönlichen Kennnummer
Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.
Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere
- beruflich exponierte Personen
- Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen
Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Sozialversicherungsnummer
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- Akademischer Grad (optional)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Voraussetzungen
Sie sind im Beschäftigungsbetrieb der beruflich exponierten Personen:
- strahlenschutzverantwortliche Person
- nach Strahlenschutzgesetz verpflichtete oder verantwortliche Person oder
- eine entsprechend autorisierte Person, zum Beispiel Strahlenschutzbeauftragte beziehungsweise Strahlenschutzbeauftragter
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Es gibt keine Rechtsbehelfe. Zweck der persönlichen Kennnummer ist die eindeutige Identifikation. Meldungen an das Strahlenschutzregister können so eindeutig einer Person zugeordnet werden. Nach außen hat die persönliche Kennnummer keine verbindliche Wirkung. Folglich handelt es sich bei der Zuordnung der persönlichen Kennnummer nicht um einen Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsbehelf statthaft wäre.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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SSR-Portal - Beantragung der Strahlenschutzregisternummer
Sie müssen die Persönliche Kennnummer für die Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR-Nummer) online beantragen. -
SSR-Portal - Beantragung der Strahlenschutzregisternummer
Sie müssen die Persönliche Kennnummer für die Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR-Nummer) online beantragen. -
SSR-Portal - Beantragung der Strahlenschutzregisternummer
Sie müssen die Persönliche Kennnummer für die Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR-Nummer) online beantragen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
29.08.2022, 07:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)