Künstlersozialkasse; Meldung der abgabepflichtigen Entgelte nach Auflösung der Ausgleichsvereinigung

Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

Eine Ausgleichsvereinigung erfüllt gegenüber der Künstlersozialkasse die Pflichten mehrerer Unternehmen. Insbesondere zahlt die Ausgleichsvereinbarung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen anstelle der Unternehmen.
Eine Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, wird aufgelöst, wenn

  • die Ausgleichsvereinigung oder die KSK die Vereinbarung kündigen oder
  • durch Außerkrafttreten.

Wenn die Ausgleichsvereinigung aufgelöst ist oder Sie Ihre Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung beenden, nimmt sie Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KSK nicht mehr wahr.
In diesem Fall meldet sich die KSK bei Ihnen. Sie teilt Ihnen mit, welche Verpflichtungen Sie wieder selbst wahrnehmen müssen:

  • Meldepflichten: Sie müssen die Summe, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben, jährlich mittels Vordruck an die KSK melden. Dies sind die abgabepflichtigen Entgelte.
  • Aufzeichnungspflichten: Sie müssen Aufzeichnungen über die abgabepflichtigen Entgelte führen, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben.  

Darüber hinaus können die KSK oder die Deutsche Rentenversicherung Ihre Meldungen wieder prüfen. Gegebenenfalls erheben sie als Ergebnis einer Prüfung Nachforderungen von Ihnen.
Ansprechpartner für alle Belange der Künstlersozialversicherung ist nicht mehr die Ausgleichsvereinigung sondern die KSK.

Voraussetzungen

  • Die Ausgleichsvereinigung, deren Mitglied Sie sind, wird aufgelöst oder
  • Sie beenden die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es sind keine Rechtsbehelfe möglich.

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

29.08.2022, 08:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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