Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Künstlersozialkasse kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind.

Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse (KSK). Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie

  • über die KSK versicherungspflichtig sind und
    • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
    • keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.

Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre

  • private oder
  • freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest. Die KSK braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die KSK die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.
Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die KSK kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die KSK zuschussberechtigt
  • Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.

Fristen

Teilen Sie der KSK die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sofort mit.

Kosten

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.

Weiterführende Links

Stand

29.08.2022, 08:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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