Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Stellung eines Rentanantrages
Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.
Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.
Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:
- Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
- Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
- Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
- Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
- Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.
Fristen
Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- PDF-Formular zur Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- PDF-Formular zur Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- PDF-Formular zur Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers -
Erforderliche Unterlage/n
Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers -
Erforderliche Unterlage/n
Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers -
Erforderliche Unterlage/n
Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)