Künstlersozialkasse; Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid
Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.
Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.
Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.
Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.
Voraussetzungen
Sie können Widerspruch einlegen, wenn
- die KSK Ihren Betrieb geprüft hat und
- der an Sie gerichtete Bescheid einen Widerspruch vorsieht.
- Gegen einen Bescheid, der auf einen Widerspruch folgt, können Sie nur Klage einlegen.
Fristen
1 Monat nach Erhalt des Bescheides
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: von Ihnen unterschriebene Vollmacht -
Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: von Ihnen unterschriebene Vollmacht -
Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: von Ihnen unterschriebene Vollmacht -
Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: von Ihnen unterschriebene Vollmacht
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)