Künstlersozialkasse; Beantragung der Rücknahme eines Bescheides
Wenn Sie feststellen, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
- Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.
Fristen
Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)