Künstlersozialkasse; Durchführung einer Betriebsprüfung

Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.

Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:

  • schriftlich oder
  • vor Ort im Betrieb.

Im Regelfall prüft die KSK, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:

  • die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.

Gegebenenfalls gibt es von Seiten der KSK Nachforderungen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb

  • bei der KSK als abgabepflichtig registriert ist oder
  • Beschäftigte hat.

Für die Betriebsprüfung müssen Sie der KSK die Unterlagen vorlegen, die mit den Meldungen zusammenhängen.

Darüber hinaus müssen Sie der KSK alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.

Wenn die KSK bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.

Voraussetzungen

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn er der Abgabepflicht unterliegt oder unterliegen könnte.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Prüfbescheid entnehmenKlage vor dem Sozialgericht

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

29.08.2022, 08:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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