Künstlersozialkasse; Durchführung einer Betriebsprüfung
Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.
Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
- schriftlich oder
- vor Ort im Betrieb.
Im Regelfall prüft die KSK, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.
Gegebenenfalls gibt es von Seiten der KSK Nachforderungen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
- bei der KSK als abgabepflichtig registriert ist oder
- Beschäftigte hat.
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der KSK die Unterlagen vorlegen, die mit den Meldungen zusammenhängen.
Darüber hinaus müssen Sie der KSK alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die KSK bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Voraussetzungen
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn er der Abgabepflicht unterliegt oder unterliegen könnte.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen -
Erforderliche Unterlage/n
Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen -
Erforderliche Unterlage/n
Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen -
Erforderliche Unterlage/n
Aufzeichnungen über die zu meldenden HonorareEingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)Summen- und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehördengegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)