Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeiten, am Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder an der Rechtsform Ihrer Tätigkeit eintreten, muss die Versicherungspflicht überprüft werden.
Gleiches gilt auch für die Aufnahme zusätzlicher selbständiger Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass sofern die künstlerische oder publizistische Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person oder Gesellschaft ausgeübt wird diese gegebenenfalls auch Künstlersozialabgabe zahlen muss.
Voraussetzungen
Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig sein und die Rechtsform Ihrer Tätigkeit beziehungsweise die Tätigkeit selbst muss sich verändert haben.
Fristen
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls auch schon bevor diese eintritt.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Fragebogen Teil I zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Fragebogen Teil II zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)