Künstlersozialversicherung; Erhalt oder Beantragung einer Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge
Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.
Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.
Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der KSK. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.
Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:
- Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
- Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn
- Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die KSK gezahlt haben und
- Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Diesen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung. -
Erforderliche Unterlage/n
aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Diesen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung. -
Erforderliche Unterlage/n
aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Diesen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung. -
Erforderliche Unterlage/n
aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Diesen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)