Künstlersozialversicherung; Meldung bei Veränderung der beruflichen Situation
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorranging anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse (KSK) umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der KSK haben können:
- abhängige Beschäftigungen
- Arbeitslosengeldbezüge
- weitere selbstständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
- Beteiligungen an Unternehmen
- Tätigkeiten in der Landwirtschaft
- Aufnahme eines Studiums
- Bundesfreiwilligendienst/Wehrdienst
Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die KSK.
Voraussetzungen
- Sie müssen grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein.
- Außerdem haben Sie zum Beispiel
- eine abhängige Beschäftigung aufgenommen, beendet oder verlängert,
- eine Bewilligung, Verlängerung, Aufhebung oder Beendigung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten,
- eine andere selbstständige Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze aufgenommen oder beendet,
- eine Tätigkeit als Landwirt oder Handwerker aufgenommen oder beendet,
- sich als Student immatrikuliert oder exmatrikuliert,
- eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis aufgenommen oder beendet,
- eine Haftstrafe angetreten,
- eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes/Wehrdienstes aufgenommen oder beendet.
Fristen
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mitteilung über die Aufnahme / das Ende einer abhängigen Beschäftigung
- Mitteilung über den Bezug / das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I / Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
- Mitteilung über die Aufnahme / Beendigung eines Studiums
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
abhängig von der Art der Änderungbeachten Sie die Hinweise auf dem jeweiligen Mitteilungsformular -
Erforderliche Unterlage/n
abhängig von der Art der Änderungbeachten Sie die Hinweise auf dem jeweiligen Mitteilungsformular -
Erforderliche Unterlage/n
abhängig von der Art der Änderungbeachten Sie die Hinweise auf dem jeweiligen Mitteilungsformular -
Erforderliche Unterlage/n
abhängig von der Art der Änderungbeachten Sie die Hinweise auf dem jeweiligen Mitteilungsformular
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)