Künstlersozialversicherung; Meldung bei Auslandsaufenthalt
Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.
In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherung überprüfen.
Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.
Voraussetzungen
Sie müssen aktuell über die KSK versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein und Ihren Wohn- und/oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegt haben.
Fristen
Teilen Sie der KSK Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
- Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
- Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Vertragsunterlagen: Aus den Unterlagen sollte die Tätigkeit und der Zeitraum der Auslandstätigkeit hervorgehen. Reiseunterlagen: Sie können eine Alternative zu den Vertragsunterlagen sein, um den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes oder der Auslandstätigkeit nachzuweisen. Entscheidung zum Versicherungsstatus der Krankenkasse oder der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes -
Erforderliche Unterlage/n
Vertragsunterlagen: Aus den Unterlagen sollte die Tätigkeit und der Zeitraum der Auslandstätigkeit hervorgehen. Reiseunterlagen: Sie können eine Alternative zu den Vertragsunterlagen sein, um den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes oder der Auslandstätigkeit nachzuweisen. Entscheidung zum Versicherungsstatus der Krankenkasse oder der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes -
Erforderliche Unterlage/n
Vertragsunterlagen: Aus den Unterlagen sollte die Tätigkeit und der Zeitraum der Auslandstätigkeit hervorgehen. Reiseunterlagen: Sie können eine Alternative zu den Vertragsunterlagen sein, um den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes oder der Auslandstätigkeit nachzuweisen. Entscheidung zum Versicherungsstatus der Krankenkasse oder der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes -
Erforderliche Unterlage/n
Vertragsunterlagen: Aus den Unterlagen sollte die Tätigkeit und der Zeitraum der Auslandstätigkeit hervorgehen. Reiseunterlagen: Sie können eine Alternative zu den Vertragsunterlagen sein, um den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes oder der Auslandstätigkeit nachzuweisen. Entscheidung zum Versicherungsstatus der Krankenkasse oder der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 10:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)