Künstlersozialkasse; Erhalt der Jahresbescheinigung
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält:
- Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
- das beitragspflichtige Einkommen und
- die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.
Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn
- Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
- sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.
Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.
Voraussetzungen
Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert gewesen sein.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Weiterführende Links
Stand
11.04.2023, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)