Künstlersozialversicherung; Übermittlung der geänderten Einkommensschätzung

Ihre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.

Soweit Sie als künstlerisch oder als publizistisch selbstständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, können Sie Ihre bei der Künstlersozialkasse vorliegende Einkommensschätzung jederzeit ändern.

Durch die Abgabe einer neuen Einkommensschätzung können Sie Ihre Beitragshöhe an Ihre neue Situation anpassen.

Bei der Änderung Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte Folgendes:

  • Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
  • Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 0 EUR ein.
  • Änderungen der Einkommensschätzung sind sowohl nach oben als auch nach unten möglich.
  • Änderungen der Einkommensschätzung sind mehrfach im Jahr möglich.

Eine Änderung Ihrer Einkommensschätzung wirkt sich im Regelfall ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragsberechnung aus.
 

Voraussetzungen

  • Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sein.
  • Die Einkommenserwartung aus Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit hat sich geändert.

Fristen

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch  Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
     

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

17.03.2023, 06:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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