Künstlersozialversicherung; Übermittlung der geänderten Einkommensschätzung
Ihre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.
Soweit Sie als künstlerisch oder als publizistisch selbstständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, können Sie Ihre bei der Künstlersozialkasse vorliegende Einkommensschätzung jederzeit ändern.
Durch die Abgabe einer neuen Einkommensschätzung können Sie Ihre Beitragshöhe an Ihre neue Situation anpassen.
Bei der Änderung Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte Folgendes:
- Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
- Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 0 EUR ein.
- Änderungen der Einkommensschätzung sind sowohl nach oben als auch nach unten möglich.
- Änderungen der Einkommensschätzung sind mehrfach im Jahr möglich.
Eine Änderung Ihrer Einkommensschätzung wirkt sich im Regelfall ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragsberechnung aus.
Voraussetzungen
- Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sein.
- Die Einkommenserwartung aus Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit hat sich geändert.
Fristen
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit
- Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit
- Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag beziehungsweise PDF-Formular mit geänderter Berechnungsgrundlage -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag beziehungsweise PDF-Formular mit geänderter Berechnungsgrundlage -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag beziehungsweise PDF-Formular mit geänderter Berechnungsgrundlage -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag beziehungsweise PDF-Formular mit geänderter Berechnungsgrundlage
Weiterführende Links
Stand
17.03.2023, 06:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)