Künstlersozialabgabe; Beantragung der Reduzierung der Vorauszahlungen
Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.
Die Künstlersozialkasse kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.
Sie müssen dabei glaubhaft begründen, warum Sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten leisten werden.
Voraussetzungen
- Sie haben von der Künstlersozialkasse oder einem Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Abrechnung mit festgesetzten Vorauszahlungen erhalten.
- Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten voraussichtlich wesentlich geringer aus.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates zahlen.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März muss bis zum 10. April bezahlt werden.
Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die Künstlersozialkasse monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.
Kosten
Abgabe: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Herabsetzung der VorauszahlungenSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Herabsetzung der VorauszahlungenSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Herabsetzung der VorauszahlungenSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Herabsetzung der VorauszahlungenSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse online anpassen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
05.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)