Künstlersozialabgabe; Weiterleitung durch Ausgleichsvereinbarung

Wenn Sie als Ausgleichsvereinigung mehrere Unternehmen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) vertreten, müssen Sie für Ihre Mitglieder jährlich die Daten bei der KSK aktualisieren und die Künstlersozialabgabe einziehen und an die KSK weiterleiten.

Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der KSK. Insbesondere entrichten Sie mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Zudem müssen Sie die Überprüfung der Ausgleichsvereinigung koordinieren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung einer Ausgleichsvereinigung sind

  • der Abschluss einer Vereinbarung über die Gründung einer Ausgleichsvereinigung mit der KSK und
  • die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Fristen

Sie können die Zeitpunkte für die jährliche Meldung der Berechnungsgröße, die Mitteilung von Änderungen beim Mitgliederbestand sowie die Zahlung der Künstlersozialabgabe und Vorauszahlungen Ihrer Vereinbarung mit der KSK entnehmen.
5 Jahre nach dem Inkrafttreten einer Vereinbarung ist eine Überprüfung der Berechnungsgrößen bei einer Stichprobe von Mitgliedern notwendig, die Sie mit der KSK abstimmen.

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Bei Streitigkeiten über den Vertrag steht Ihnen der Weg der zivilgerichtlichen Klage offen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse

Weiterführende Links

Stand

29.08.2022, 10:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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