Künstlersozialabgabe; Weiterleitung durch Ausgleichsvereinbarung
Wenn Sie als Ausgleichsvereinigung mehrere Unternehmen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) vertreten, müssen Sie für Ihre Mitglieder jährlich die Daten bei der KSK aktualisieren und die Künstlersozialabgabe einziehen und an die KSK weiterleiten.
Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der KSK. Insbesondere entrichten Sie mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Zudem müssen Sie die Überprüfung der Ausgleichsvereinigung koordinieren.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung einer Ausgleichsvereinigung sind
- der Abschluss einer Vereinbarung über die Gründung einer Ausgleichsvereinigung mit der KSK und
- die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Fristen
Sie können die Zeitpunkte für die jährliche Meldung der Berechnungsgröße, die Mitteilung von Änderungen beim Mitgliederbestand sowie die Zahlung der Künstlersozialabgabe und Vorauszahlungen Ihrer Vereinbarung mit der KSK entnehmen.
5 Jahre nach dem Inkrafttreten einer Vereinbarung ist eine Überprüfung der Berechnungsgrößen bei einer Stichprobe von Mitgliedern notwendig, die Sie mit der KSK abstimmen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse -
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse -
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse -
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister für An- und AbmeldungenAnmeldung zur Insolvenz und Schreiben des InsolvenzverwaltersUnterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse
Weiterführende Links
Stand
29.08.2022, 10:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)