Künstlersozialkasse; Anmeldung durch Unternehmer

Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihr Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig ist. 
Abgabepflichtig können Sie sein als 

  • Einzelunternehmer, 
  • Kapitalgesellschaft, 
  • öffentlich-rechtliche Körperschaft, 
  • Anstalt, 
  • eingetragener Verein 
  • und andere Personengemeinschaft. 

Ihre eventuelle steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit verhindert nicht, dass eine Künstlersozialabgabe gezahlt werden muss.
Die Höhe der erstmals zu zahlende Künstlersozialabgabe wird in der Regel zeitgleich geprüft.
Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie sind bisher noch nicht bei der Künstlersozialkasse als Unternehmen angemeldet.

Sie betreiben ein Unternehmen mit einem der folgenden Unternehmenszwecke:

  • Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen einschließlich Bilderdienste,
  • Theater mit Ausnahme von Filmtheatern, Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen,
  • Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen,
  • Rundfunk, Fernsehen,
  • Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern, ausschließlich alleiniger Vervielfältigung,
  • Galerien, Kunsthandel,
  • Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,
  • Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen,
  • Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten

Sie betreiben ein sonstiges Unternehmen und erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen: 

  • Für die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Ihres Unternehmens beauftragen Sie künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen. 
  • Sie beauftragen künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen, um deren Werke oder Leistungen für Ihr Unternehmen zu nutzen. Im Zusammenhang mit dieser Nutzung wollen Sie Einnahmen erzielen. 
  • In einem Kalenderjahr führen Sie mehr als 3 Veranstaltungen durch, bei denen künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen beauftragt werden. Im Zusammenhang mit dieser Nutzung wollen Sie Einnahmen erzielen. 
  • In allen drei Fällen werden im Jahr mehr als EUR 450,00 Honorare gezahlt.

Fristen

Ihre Anmeldung muss spätestens am 31.03. des Folgejahres erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Abgabepflicht im vorangegangenen Kalenderjahr erfüllt wurden.

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch.  Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Anmeldung beim Gewerberegister,Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Anmeldung beim Gewerberegister,Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Anmeldung beim Gewerberegister,Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden: Auszug aus dem Handelsregister,Auszug aus dem Vereinsregister,Auszug aus dem Genossenschaftsregister,Auszug aus dem Partnerschaftsregister,Anmeldung beim Gewerberegister,Gesellschaftsvertrag. Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Weiterführende Links

Stand

29.08.2022, 10:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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