Künstlersozialabgabe; Abgabe der Jahresmeldung
Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Als abgabepflichtiges Unternehmen müssen Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen, wenn Sie Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen.
Damit die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnen kann, müssen Sie jährlich eine Meldung über die Höhe der gezahlten Entgelte für das Vorjahr abgeben.
Wenn Meldungen für weitere Vorjahre fehlen, kann auch eine Meldung für mehrere Jahre abgegeben werden.
Voraussetzungen
- Sie müssen bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtiges Unternehmen angemeldet sein.
- Sie möchten eine Meldung zur Höhe der in einem vorherigen Jahr gezahlten Entgelte an selbständige Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten abgeben.
Fristen
Ihre Jahresmeldung müssen Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres abgeben.
Nachdem die Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse abgerechnet wurde, müssen Sie den geforderten Betrag innerhalb eines Monats zahlen.
Wenn Sie monatliche Vorauszahlungen zahlen müssen, so werden diese immer zum 10. des Folgemonates fällig.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März müssen Sie bis zum 10. April zahlen.
Kosten
Abgabe: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Onlinezugang und Formular
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Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte
Dies ist der Meldebogen für das jeweilige Vorjahr. - Meldebogen für zur Künstlersozialabgabe Verpflichtete
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte oderMeldebogen für zur Künstlersozialabgabe VerpflichteteSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. -
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Online Verfahren
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Meldung zur Künstlersozialabgabe online abgeben
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
05.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)