Sterbeurkunde; Beantragung

Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie 
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
  • mehrsprachige Sterbeurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Voraussetzungen

  • Sie sind 16 Jahre alt.
  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
    • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
    • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

Fristen

Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

Kosten

  • Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
  • Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Unterlagen

  • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
    Personalausweis oder ReisepassVerwandschaftsnachweis, wie beispielsweise GeburtsurkundeHeiratsurkundeLebenspartnerschaftsurkunde bei Abholung durch einen Vertreter:  schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,deren Ausweis undden eigenen Ausweis für andere Personen, wie nähere Verwandte: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein, Grundbuchauszug
  • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
    Personalausweis oder ReisepassVerwandschaftsnachweis, wie beispielsweise GeburtsurkundeHeiratsurkundeLebenspartnerschaftsurkunde bei Abholung durch einen Vertreter:  schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,deren Ausweis undden eigenen Ausweis für andere Personen, wie nähere Verwandte: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein, Grundbuchauszug
  • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
    Personalausweis oder ReisepassVerwandschaftsnachweis, wie beispielsweise GeburtsurkundeHeiratsurkundeLebenspartnerschaftsurkunde bei Abholung durch einen Vertreter:  schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,deren Ausweis undden eigenen Ausweis für andere Personen, wie nähere Verwandte: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein, Grundbuchauszug
  • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
    Personalausweis oder ReisepassVerwandschaftsnachweis, wie beispielsweise GeburtsurkundeHeiratsurkundeLebenspartnerschaftsurkunde bei Abholung durch einen Vertreter:  schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,deren Ausweis undden eigenen Ausweis für andere Personen, wie nähere Verwandte: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein, Grundbuchauszug

Verwandte Leistungen

Stand

04.08.2023, 08:08 Uhr

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