Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche
Online Verfahren
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Waffenrecht - Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10-12 Jahren: Beantragung
Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10-12 Jahren online stellen. -
Bewilligung einer Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports
Wenn Sie noch keine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten erhalten haben, können Sie diese hier beantragen.
Stand
15.12.2023, 08:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg