Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung
Online Verfahren
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Anzeige über den Erwerb von Waffen
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und gemäß § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 14 Abs. 4 Satz 6 des WaffG eine Schusswaffe erworben haben, können Sie hier die Anzeige vornehmen.Der Erwerb von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Die Waffenbesitzkarte ist für einen Eintrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen. -
Waffenrecht - Schusswaffen: Mitteilung über das Überlassen
Sie können die Mitteilung über das Überlassen von Schusswaffen online übermitteln. -
Waffenrecht - Schusswaffen: Mitteilung über den Erwerb
Sie können die Mitteilung über den Erwerb von Schusswaffen online anzeigen. -
Jagd- und Waffenrecht - Online Terminvereinbarung
Sie können online einen Terminv für die Bereiche Jagdrecht und Waffenrecht sowie Ordnungsamt allgemein vereinbaren.
Stand
15.12.2023, 08:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg