Ausweitung des Geltungsbereichs des regionalen Handwerkerparkausweises Frankfurt RheinMain

Seit dem 1. Juni 2023 wird der Geltungsbereich regionaler Handwerkerparkausweise im Kernbereich der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main auf einzelne Kommunen und Kreise in Bayern und Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Handwerksbetriebe aus diesen Regionen können dann auch in Frankfurt, in Wiesbaden oder in Mainz parken, ohne ein Ticket ziehen zu müssen.

Handwerksbetriebe sind darauf angewiesen, dass sie mobil sind, denn die Einsatzstellen wechseln häufig. Hinzu kommt, dass sie das Auto in unmittelbarer Nähe vom Einsatzort benötigen, da es sich um eine mobile Werkstatt handelt. Darüber hinaus dauert ein Handwerkereinsatz oftmals ganztägig. Deshalb gibt es bereits die regionalen Handwerkerparkausweise, durch die die teilnehmenden Kommunen eine einheitliche Ausnahmegenehmigung zum Parken für diese Berufsgruppe vereinbart haben. Somit können sie in bewirtschafteten Parkzonen, Zonen mit beschränkter Höchstparkdauer, Anwohnerparkbereichen oder Ladezonen während der Durchführung ihrer Handwerkstätigkeiten parken. Bisher musste immer ein Parkschein gezogen werden. Nun wurden die Handwerksbetriebe in den teilnehmenden Kommunen bei ihrer täglichen Arbeit erleichtert: Mit dem regionalen Handwerkerparkausweis erwerben Handwerksbetriebe nicht mehr für jede Kommune eine eigene Ausnahmegenehmigung, sondern können stattdessen bei der Straßenverkehrsbehörde ihres jeweiligen Firmensitzes eine für ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung beantragen, die in der Überwachungspraxis vor Ort in allen teilnehmenden Kommunen anerkannt wird.

Der regionale Handwerkerparkausweis Region FrankfurtRheinMain gilt bisher bereits in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d.H., Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden und den Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach, Kreis Groß-Gerau, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis Bergstraße, Rheingau-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Landkreis Fulda, Vogelsbergkreis, Landkreis Alzey-Worms und Landkreis Mainz- Bingen (ohne die Stadt Bingen). Ab 1. Juni 2023 gilt der regionale Handwerkerparkausweis zusätzlich auch in der Stadt Aschaffenburg, der Stadt Worms sowie den Städten und Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und dem Landkreis Bad Kissingen.

Weitere Informationen zu den Regelungen sind auf der Webseite https://www.ivm-rheinmain.de/buergerservice/handwerkerparkausweis/

Formulare der Gemeinde Johannesberg finden Sie hier.