Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.
Sie haben sich für eine Ausbildung oder ein grundständiges Studium (z. B. Bachelorstudium) in Bayern beworben und die berufliche Schule (z. B. Berufsschule oder Berufsfachschule) oder Hochschule benötigt für Ihre Aufnahme eine Zeugnisanerkennung Ihres allgemeinbildenden Schulabschlusses? Dann können Sie einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen. Genaue Informationen zum Ablauf der Zeugnisanerkennung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/allgemeinbildende_schulabschluesse/
Sie gehen derzeit in Bayern zur Schule und möchten ein Hochschulzugangszeugnis im Ausland erwerben, das später in Deutschland anerkannt werden soll? Sie haben Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse zur Aufnahme an einer Schule in Bayern? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung unter den angegebenen Kontaktdaten.
Zusätzlich stehen wir bayerischen Schulen und Hochschulen bei Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse gern auch im direkten Kontakt beratend zur Verfügung.
Nicht das Richtige dabei? Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen finden Sie unten bei „Weiterführenden Links“ und „Verwandte Themen“.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle stellen, sofern Sie
- Ihren Schulabschluss im Ausland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und
- eine bayerische Einrichtung, z. B. eine berufliche Schule oder eine Hochschule, eine Anerkennung von Ihnen fordert und Sie zur Bewertung an unsere Dienststelle verwiesen hat.
Fristen
Formulare
Unterlagen
- schriftliche Bescheinigung der Bildungseinrichtung in Bayern, z. B. (berufliche) Schule oder Hochschule, über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung, ausgestellt auf Ihren Namen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (bitte mit Kontaktadresse in Deutschland)
- einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, nur Lichtbildseite – Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden (bei mehreren Staatsangehörigkeiten bitte je eine Passkopie)
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Kopie
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für Dritte
- tabellarischer schulischer Lebenslauf mit monatsgenauen Angaben zu allen besuchten Schulstufen ab der 1. Klasse der Primarstufe und zu erworbenen Abschlüssen – bitte geben Sie auch Studienzeiten an (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)
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Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie der fremdsprachigen Originale
Abschlusszeugnis(se) mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte mindestens die letzten beiden Jahreszeugnisse vorNachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung, soweit im jeweiligen Land vorgeschriebenfalls Sie im Ausland bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben: Fächer- und Notenübersicht über alle Studienleistungen sowie gegebenenfalls Hochschuldiplom - Übersetzungen aller Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Fotokopie Für englisch- und französischsprachige Zeugnisse wird keine Übersetzung benötigt.
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Zusatz
In manchen Fällen ist die Vorlage der Zeugnisse im fremdsprachigen Original erforderlich, Sie erhalten in diesem Fall eine gesonderte Nachricht. - Bitte beachten Sie unsere Merkblätter zur Vorlage von Beglaubigungen und Übersetzungen
Weiterführende Links
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Zeugnisanerkennungsstelle: Verfahrensablauf
Hier finden Sie Informationen zum genauen Verfahren -
Datenbank anabin
In der Datenbank anabin finden Sie allgemeine Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, geordnet nach Ländern in alphabetischer Reihenfolge. -
Schulberatung Bayern
Die Schulberatungsstelle kann Sie beraten zu Möglichkeiten des (Wieder-)Eintritts in das bayerische Bildungssystem sowie zum (nachträglichen) Erwerb eines bayerischen Schulabschlusses. -
Zeugnisanerkennungsstelle: Weiterführende Links
Hier finden Sie Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen.
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Stand
07.11.2024, 09:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)