Transnationale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa; Beantragung einer Förderung

"Interreg VI B Nordwesteuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Nordwesteuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Zweck

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Nordwesteuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Die Partner erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotprojekten um. Der internationale Austausch und die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Projektpartner bieten Raum für innovative Lösungen und den gegenseitigen Austausch von Fachwissen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Gegenstand

Der Programmraum Nordwesteuropa umfasst einige der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist geprägt von einem Nebeneinander zahlreicher Metropolregionen und Großstädte sowie ländlich geprägter, wirtschaftsschwächerer Regionen. Die Hauptherausforderungen dieses Raums sind Klimaneutralität, Ressourcenschutz sowie ökonomische Resilienz durch vor Ort ansässige Innovationstreiber. Daneben spielen auch soziale Themen, wie der Zugang zu Arbeitsmärkten, Gesundheit und Kultur eine große Rolle.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Nordwesteuropa" haben. Förderfähige Partner sind dabei z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen (die Region Leine-Weser), Rheinland-Pfalz und Saarland die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, die Republik Irland, Luxemburg und Teile der Niederlande und Frankreichs.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz für bayerische Projektpartner beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Projektkosten.

Voraussetzungen

Das beantragte Projekt wird von mindestens drei Partnern aus mindestens drei verschiedenen Ländern getragen, von denen mindestens zwei Partner ihren Sitz im Programmraum haben. Einer davon übernimmt dabei als "Lead Partner" die Federführung und ist verantwortlich für Antragstellung und Koordination der Projektentwicklung und -durchführung. In der Regel umfassen Projektkonsortien etwa 8 bis 12 Partner aus 6 bis 10 Staaten.

Fristen

Das Programm umfasst in der aktuellen Förderperiode den Zeitraum 2021 bis 2027. Projekte müssen spätestens 2029 abgeschlossen sein. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Webseite des Programms (siehe "Weiterführende Links"). Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt in der Regel zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Mit der Vorbereitung der Projektanträge sollte deshalb bereits vor dem offiziellen Startdatum des Aufrufs begonnen werden.

Rechtsgrundlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

26.03.2024, 11:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hausanschrift

Prinzregentenstr. 28
80538 München

Telefon

+49 89 2162-0

Fax

+49 89 2162-2760

E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.stmwi.bayern.de

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