Transnationale Zusammenarbeit in Mitteleuropa; Beantragung einer Förderung

"Interreg VI B Mitteleuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Mitteleuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Zweck

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Die Partner erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotprojekten um. Der internationale Austausch und die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Projektpartner bieten Raum für innovative Lösungen und den gegenseitigen Austausch von Fachwissen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Gegenstand

Der Programmraum fungiert geographisch, wirtschaftlich und kulturell als eine Schnittstelle Europas. Gleichzeitig ist der Raum von starken strukturellen Unterschieden geprägt. Den städtischen Wachstumsräumen stehen große ländlich geprägte, wirtschaftlich schwächere Regionen gegenüber.

Interreg Mitteleuropa konzentriert sich auf Themenfelder, die dem Klimawandel begegnen und intelligentes wirtschaftliches Wachstum unterstützen. Die Verbesserung der Verkehrsanbindung ländlicher und peripherer Regionen und die Stärkung der Governance für eine integrierte räumliche Entwicklung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt für bayerische Antragsteller bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.

Voraussetzungen

Das beantragte Projekt wird von mindestens drei Partnern aus mindestens drei verschiedenen Ländern getragen, von denen mindestens zwei Partner ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben. Einer davon übernimmt dabei als "Lead Partner" die Federführung und ist verantwortlich für Antragstellung und Koordination der Projektentwicklung und -durchführung. In der Regel umfassen Projektkonsortien etwa 8 bis 12 Partner aus 6 bis 10 Staaten.

Fristen

Das Programm umfasst in der aktuellen Förderperiode den Zeitraum 2021 bis 2027. Projekte müssen spätestens 2029 abgeschlossen sein. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Webseite des Programms (siehe "Weiterführende Links)". Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt in der Regel zwischen acht Wochen und vier Monaten. Mit der Vorbereitung der Projektanträge sollte deshalb bereits vor dem offiziellen Startdatum des Aufrufs begonnen werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

06.09.2023, 09:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hausanschrift

Prinzregentenstr. 28
80538 München

Telefon

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Webseite

http://www.stmwi.bayern.de

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