Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Regelaltersrente

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.

Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben: 

  • Wurden Sie vor 1947 geboren, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. 
  • Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. 
  • Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

  • Beitragszeiten, zum Beispiel:
    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. 
    • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben, 
    • Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
    • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
    • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
    • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
    • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. 
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Bei Scheidung: Anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
  • Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.

Voraussetzungen

Sie haben

  • die Regelaltersgrenze erreicht,
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt und
  • den Antrag gestellt.

Fristen

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch.  Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen. Klage vor dem Sozialgericht.  Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf RegelaltersrentePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf RegelaltersrentePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf RegelaltersrentePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf RegelaltersrentePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

28.08.2023, 11:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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