Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Altersrente für langjährig Versicherte
Bei langjähriger Versicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen.
Mit der Rente für langjährig Versicherte können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen erhalten.
Wurden Sie in der Zeit von 1949 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
Wurden Sie 1949 oder früher geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen – frühestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 14,4 Prozent.
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren.
- Sie haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.
Zur Wartezeit zählen:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
- freiwillige Beitragszeiten,
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre,
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
- Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt,
- Monate aus einem Rentensplitting unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften,
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR,
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium,
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Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
Fristen
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Rentenantrag für langjährig VersichertePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) -
Erforderliche Unterlage/n
Rentenantrag für langjährig VersichertePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) -
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Rentenantrag für langjährig VersichertePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) -
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Rentenantrag für langjährig VersichertePersonaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
Online Verfahren
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Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund
Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen. -
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Weiterführende Links
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Stand
17.10.2025, 17:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)