Renteninformation; Anforderung

Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.

Die Renteninformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihre erworbenen Anwartschaften und die Höhe der Altersrente, die Sie erwarten können. Die Renteninformation beinhaltet unter anderem:

  • eine Darstellung Ihrer bisher gezahlten Beiträge,
  • die Angabe der Höhe der von Ihnen erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sowie
  • eine Hochrechnung Ihrer Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersrente.

Der Hochrechnung wird eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre zugrunde gelegt. Damit ist die Renteninformation eine wichtige Grundlage für die Planung Ihrer zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Gemeinsam mit Ihrer ersten Renteninformation erhalten Sie außerdem einen Versicherungsverlauf. Diesem können Sie die in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.

Renteninformationen werden auch ins Ausland versandt. Allerdings endet der automatische Versand bei einem Wohnsitz im Ausland, wenn Sie seit mehr als 3 Jahren keine Beiträge mehr zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.

Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.

Außerdem enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung Ihrer prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite Ihrer Renteninformation finden Sie ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust.

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Sie haben das 27. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Nein

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

28.08.2023, 11:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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