Tierhaltungskennzeichnung; Mitteilung über die Haltung von Tieren in einer Haltungseinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland
Möchten Sie Lebensmittel mit der Tierhaltungskennzeichnung im Inland direkt vermarkten? Dann benötigen Sie eine Kennnummer. Mit der Kennnummer kann auch ein anderes Lebensmittelunternehmen einen Antrag auf Kennzeichnung stellen.
Wenn Sie einen tierhaltenden Betrieb mit Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat führen, können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform der Tiere hervorgeht.
Mit dieser Kennnummer kann ein anderes Lebensmittelunternehmen, das Lebensmittel, die aus ihren Tieren hergestellt worden sind, im Inland vertreibt, die freiwillige Tierhaltungskennzeichnung beantragen, die den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Auskunft über die Haltungsform der Tiere gibt. Alternativ können Sie mit der Kennnummer Ihre Lebensmittel im Wege der Direktvermarktung mit Tierhaltungskennzeichnung vertreiben.
Ihr Betrieb kann eine Kennnummer erhalten, wenn Sie Mastschweine halten. Bei der Meldung geben Sie zum Beispiel an:
- Haltungsform der Tiere
-
Haltungseinrichtungen mit
- Lageplänen, wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind
- Angaben zur nutzbaren Bodenfläche
- Angaben zu Anzahl der gehaltenen Tiere
- Angabe der Behörde, die tierschutzrechtliche Vorgaben überwacht
Die Kennnummer setzt sich zusammen aus
- der Kennung für die Haltungsform,
- einer einheitlichen Identifizierungsnummer für den Betrieb,
- einer fortlaufenden Nummer für die Haltungseinrichtung und
- einer Kennung der Gültigkeitsdauer.
Die Kennnummer wird jeweils für einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Voraussetzungen
- Sie haben einen tierhaltenden Betrieb im EU-Ausland oder in einem Drittstaat und haben von der BLE noch keine Kennnummer erhalten.
Fristen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Disclosure of animal husbandry facilities of a foreign establishment pursuant to Article 25 (1), (2) of the German Act on Animal Husbandry Labelling (TierHaltKennzG)
The form is used to request identification numbers for animal husbandry facilities of foreign establishments. If the owner of an establishment has provided evidence that the listed husbandry facility meets the requirements, the BLE must assign an identification number to this husbandry facility. You can print out the application and send it by post or upload it online via the contact form with all supporting documents as a PDF, JPG, JPEG or PNG. -
Notification of husbandry facilities on a foreign farm in accordance with Section 25 (1, 2) of the Animal Husbandry Labeling Act (TierHaltKennzG)
The form is used to request identification numbers for livestock facilities of foreign livestock farms. If you, as the owner of a livestock farm, can prove that your livestock facility meets the requirements, the BLE will issue an identification number for this livestock facility. You can print out the application and send it by post or upload it online using the contact form with all the supporting documents as a PDF, JPG, JPEG or PNG.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebeswenn vorhanden, RegistriernummerAngaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebeswenn vorhanden, RegistriernummerAngaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebeswenn vorhanden, RegistriernummerAngaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebeswenn vorhanden, RegistriernummerAngaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat
Online Verfahren
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Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch
Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen. -
Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch
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Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch
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Weiterführende Links
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Stand
25.09.2024, 07:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal)