Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung einer Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Wenn Sie als ausländisches Lebensmittelunternehmen frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, das ganz oder teilweise im Ausland hergestellt wurde, können Sie dieses mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung.

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das betrifft Ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs, die

  • zum Endverbrauch in Deutschland abgegeben werden,
  • frisches Schweinefleisch sind, einschließlich
    • Hackfleisch oder
    • Nebenprodukte der Schlachtung,
  • von Tieren stammen, die im maßgeblichen Haltungsabschnitt im Ausland
    • gehalten,
    • geschlachtet oder
    • zerlegt wurden oder
  • aus Fleischprodukten bestehen, die im Ausland
    • hergestellt oder
    • behandelt wurden.

Sie stellen den Antrag auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Genehmigung wird Ihnen für 2 Jahre erteilt.

In dem Antrag machen Sie Angaben zu:

  • der Haltungsform der Tiere
  • den Haltungseinrichtungen

Bei der Haltungsform geben Sie die Art an:

  • Stall
  • Stall + Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf / Weide
  • Bio

Wenn die von Ihnen genannten Haltungseinrichtungen über keine Kennnummern verfügen, können die tierhaltendenden Betriebe diese entweder bei der BLE anfordern oder es ist der Anhang zum Antrag auszufüllen und diesem beizufügen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
  • Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
  • Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.

Fristen

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erhoben werden, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette

Online Verfahren

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Stand

25.09.2024, 07:09 Uhr

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