Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform
Haben Sie einen tierhaltenden Betrieb im Ausland und bereits eine Kennnummer erhalten? Dann können Sie diese bei weiterem Bedarf nach 2 Jahren verlängern lassen.
Wenn Sie einen tierhaltenden Betrieb mit Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat führen, können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform hervorgeht.
Mit dieser Kennnummer kann ein anderes Lebensmittelunternehmen, das Lebensmittel, das aus ihren Tieren hergestellt wurde, im Inland vertreibt, die freiwillige Tierhaltungskennzeichnung beantragen, die den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Auskunft über die Haltungsform der Tiere gibt. Alternativ können Sie mit der Kennnummer Ihre Lebensmittel im Wege der Direktvermarktung mit Tierhaltungskennzeichnung vertreiben.
Die Kennnummer ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet und kann durch die BLE jeweils um 2 Jahre verlängert werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr tierhaltender Betrieb die Anforderungen der mitgeteilten Haltungsform weiterhin erfüllt. Sie müssen den Antrag spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Kennnummer stellen.
Bei der Mitteilung zur Verlängerung geben Sie zum Beispiel an:
- Haltungsform der Tiere
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Haltungseinrichtungen mit
- Lageplänen, wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind
- Angaben zur nutzbaren Bodenfläche
- Angaben zu Anzahl der gehaltenen Tiere
- Angabe der Behörde, die tierschutzrechtliche Vorgaben überwacht
Voraussetzungen
- Sie haben einen tierhaltenden Betrieb im EU-Ausland oder in einem Drittstaat
- Sie haben bereits für 2 Jahre eine Kennnummer erhalten.
- Sie beantragen mindestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.
Fristen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Disclosure of animal husbandry facilities of a foreign establishment pursuant to Article 25 (1), (2) of the German Act on Animal Husbandry Labelling (TierHaltKennzG)
The form is used to request identification numbers for animal husbandry facilities of foreign establishments. If the owner of an establishment has provided evidence that the listed husbandry facility meets the requirements, the BLE must assign an identification number to this husbandry facility. You can print out the application and send it by post or upload it online via the contact form with all supporting documents as a PDF, JPG, JPEG or PNG. -
Notification of husbandry facilities on a foreign farm in accordance with Section 25 (1, 2) of the Animal Husbandry Labeling Act (TierHaltKennzG)
The form is used to request identification numbers for livestock facilities of foreign livestock farms. If you, as the owner of a livestock farm, can prove that your livestock facility meets the requirements, the BLE will issue an identification number for this livestock facility. You can print out the application and send it by post or upload it online using the contact form with all the supporting documents as a PDF, JPG, JPEG or PNG.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebes wenn vorhanden, Registriernummer Angaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebes wenn vorhanden, Registriernummer Angaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebes wenn vorhanden, Registriernummer Angaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung mit Name und Anschrift des tierhaltenden BetriebesName und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers des tierhaltenden Betriebes wenn vorhanden, Registriernummer Angaben zu der Haltungseinrichtung. Wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind, Angaben zu allen Einrichtungen und Beifügen eines Lageplans Angabe der für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zuständigen BehördeAngaben über die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werdenGröße der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der HaltungseinrichtungAnzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werdenErklärung, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht geeignete Nachweise, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen bei der Haltungsform "Bio" entsprechendes Zertifikat
Online Verfahren
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Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch
Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen. -
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Weiterführende Links
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Stand
25.09.2024, 07:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal)