Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
  • Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
  • Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
  • Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
  • Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.

Fristen

Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Genehmigung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel: amtliche BescheinigungenTeilnahme an einem staatlichen TierwohllabelBescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

20.08.2024, 19:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Postanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon

+49 228 996845-0

Fax

+49 228 996845-3444

E-Mail Adresse

info@ble.de

Webseite

http://www.ble.de

Nach oben