UKW-Sprechfunkzeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung

Sie haben Ihr Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Die Ersatzausfertigung wird durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt. 

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen das Ersatzdokument nur für ein amtlich anerkanntes UBI.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 43,98 EUR

Vorkasse: ja

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf ErsatzausfertigungKlage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

20.08.2024, 19:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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