UKW-Sprechfunkzeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung
Sie haben Ihr Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).
Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.
Die Ersatzausfertigung wird durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.
Voraussetzungen
- Sie beantragen das Ersatzdokument nur für ein amtlich anerkanntes UBI.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 43,98 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Mit diesem Formular können Sie ein Ersatzdokument des UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) beantragen. -
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Mit diesem Formular können Sie ein Ersatzdokument des UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) beantragen. -
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Mit diesem Formular können Sie ein Ersatzdokument des UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) beantragen.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
Online Verfahren
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Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) digital auszufüllen und einzureichen.
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Stand
20.08.2024, 19:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)