Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Umschreibung
Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.
Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:
- UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
- Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
- Allgemeines Seefunkzeugnis
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis
- UKW-Sprechfunkzeugnis
Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
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Sie verfügen über ein gleichwertig anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das Funkzeugnis BZ I.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 45,75 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antrag auf Ausstellung eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung vom Deutschen Segler-Verband (DSV)
Mit diesem Formular können Sie ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) ohne Prüfung beantragen, wenn Sie bereits gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse besitzen. -
Antrag auf Ausstellung eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung vom Deutschen Segler-Verband (DSV)
Mit diesem Formular können Sie ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) ohne Prüfung beantragen, wenn Sie bereits gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse besitzen. -
Antrag auf Ausstellung eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung vom Deutschen Segler-Verband (DSV)
Mit diesem Formular können Sie ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) ohne Prüfung beantragen, wenn Sie bereits gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse besitzen.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC gültig ist, zum Beispiel Funkzeugnis BZ I als Original oder beglaubigte Kopie
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC gültig ist, zum Beispiel Funkzeugnis BZ I als Original oder beglaubigte Kopie
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC gültig ist, zum Beispiel Funkzeugnis BZ I als Original oder beglaubigte Kopie
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbild anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC gültig ist, zum Beispiel Funkzeugnis BZ I als Original oder beglaubigte Kopie
Online Verfahren
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Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen.
Weiterführende Links
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Stand
20.08.2024, 19:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)