Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung

Sie haben Ihr allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Wenn Sie Ihr LRC verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres LRC vom Deutschen Motoryachtverband e.V. oder vom Deutschen Segler-Verband e.V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

Voraussetzungen

  • Um den Antrag zu stellen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 48,91 EUR

Vorkasse: ja

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildfalls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildfalls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildfalls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles Passbildfalls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Originalbei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

20.08.2024, 19:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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