Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung können eine Förderpauschale für ihre Gruppenarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.

Gegenstand

Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene zum Zwecke gegenseitiger Hilfe. Mitglieder dieser Selbsthilfegruppen können außer den Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder ihren Familienangehörigen auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sein, die die Betroffenen in den Gruppen unterstützen. Gruppen, die Personal gegen Entgelt anstellen, sind keine Selbsthilfegruppen im Sinne dieser Richtlinie.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind örtliche Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen.

Zuwendungsfähige Kosten

Bewirtungs- und Verpflegungskosten, Fahrtkosten des Gruppenleiters, Veranstaltungskosten; Rabattschutzversicherung; im Detail siehe Merkblatt förderfähige Ausgaben

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt.

Voraussetzungen

Die zu fördernden Selbsthilfegruppen sollen ständig mindestens sechs Mitglieder haben und grundsätzlich bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen.

Fristen

Der Antrag muss bis 01.11.2024 gestellt werden. Der Antrag muss am 1. November des Vorjahres bei der vorprüfenden Stelle (Behindertenverband, Wohlfahrtsverband, LAG Selbsthilfe) eingereicht sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage erhoben werden. Diese ist beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.

Weiterführende Links

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Stand

17.02.2026, 08:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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