Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung können eine Förderpauschale für ihre Gruppenarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.
Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.
GegenstandFörderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene zum Zwecke gegenseitiger Hilfe. Mitglieder dieser Selbsthilfegruppen können außer den Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder ihren Familienangehörigen auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sein, die die Betroffenen in den Gruppen unterstützen. Gruppen, die Personal gegen Entgelt anstellen, sind keine Selbsthilfegruppen im Sinne dieser Richtlinie.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind örtliche Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen.
Zuwendungsfähige KostenBewirtungs- und Verpflegungskosten, Fahrtkosten des Gruppenleiters, Veranstaltungskosten; Rabattschutzversicherung; im Detail siehe Merkblatt förderfähige Ausgaben
Art und HöheDie Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt.
Voraussetzungen
Die zu fördernden Selbsthilfegruppen sollen ständig mindestens sechs Mitglieder haben und grundsätzlich bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen.
Fristen
Der Antrag muss bis 01.11.2024 gestellt werden. Der Antrag muss am 1. November des Vorjahres bei der vorprüfenden Stelle (Behindertenverband, Wohlfahrtsverband, LAG Selbsthilfe) eingereicht sein.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen - Anlage 2 Projektbeschreibung
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zuwendung nach den Bestimmungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
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Stellungnahme des Spitzenverbandes/des Landesbehindertenverbandes/der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V. zum Förderantrag
(ist vom Spitzenverband/ Landesbehindertenverband/ Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e. V. beizufügen) - Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen - Anlage 3 Stellungnahme zum Antrag (vom Spitzenverband beizufügen)
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V. -
Erforderliche Unterlage/n
Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V. -
Erforderliche Unterlage/n
Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V. -
Erforderliche Unterlage/n
Vollmacht, MitgliedernachweisBeschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
17.02.2026, 08:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)