Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung können eine Förderpauschale für ihre Gruppenarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.
Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.
Gegenstand und ZuwendungsempfängerFörderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch muss stattfinden (regelmäßige Treffen). Es darf kein Personal gegen Entgelt eingestellt sein, die Gruppen dürfen nicht rein virtuell (z. B. Internet) existieren. Gruppen, die sich ausschließlich zu Hobbypflege oder Sport treffen, machen keine Selbsthilfearbeit im Sinne der Richtlinie.
Art und Höhe Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt.Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2020, Az. II4/6418.10-1/68 -
Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2020, Az. II4/6418.10-1/68 -
Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2020, Az. II4/6418.10-1/68
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zuwendung nach den Bestimmungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
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Stellungnahme des Spitzenverbandes/des Landesbehindertenverbandes/der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V. zum Förderantrag
(ist vom Spitzenverband/ Landesbehindertenverband/ Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e. V. beizufügen) - Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen - Anlage 2 Projektbeschreibung
- Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen - Anlage 3 Stellungnahme zum Antrag (vom Spitzenverband beizufügen)
Unterlagen
- Vollmacht, Mitgliedernachweis
- Beschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)
- Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
13.03.2024, 10:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)