Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen

Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten.

Zweck 

Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen.

Gegenstand

Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse von in der Behindertenhilfe Tätigen (insbes. Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige) erforderlich sind.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können sein: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.

Diese legen vorab dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen mit Konzeption und Ziel vor (Fortbildungsprogramm). Für geeignete Maßnahmen gibt es Zuschüsse.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Festbetrag pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) ausgereicht. Die Stundensätze werden gesondert festgesetzt. Dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen.

Voraussetzungen

  • Die Antragsteller legen vorab eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen vor (Fortbildungsprogramm). Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) entscheidet, welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden.
  • Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.

Fristen

Das Fortbildungsprogramm muss dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bis 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres vorliegen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

13.03.2024, 10:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Telefon

+49 921 605-03

Fax

+49 921 605-3903

E-Mail Adresse

poststelle@zbfs.bayern.de

Webseite

http://www.zbfs.bayern.de

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