Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene

Bayerische Landesverbände von Menschen mit Behinderung können eine Zuwendung für ihre Verbandsarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

Zweck

Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.

Gegenstand

Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote; Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen; Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Ausgaben:

Förderfähig sind notwendige Sach- und Personalausgaben für die Betreuungsarbeit (siehe Nr. 2) der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Dazu gehören insbesondere Personal- und Sachausgaben der für den Landesverband in diesen Bereichen Tätigen sowie Ausgaben für Tagungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Nicht zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Geschäftsführung des Verbands, den Erwerb und die Instandhaltung von Immobilien, die finanzielle Unterstützung von Betroffenen und kalkulatorische Kosten. Davon unberührt bleiben Ausgaben der Geschäftsführung, die konkret der Betreuungsarbeit zuzurechnen sind. Für die Personalausgaben gelten als Höchstgrenzen die jährlich aktualisierten Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaates Bayern für die Entgeltgruppen 1 - 15 TV-L (PAHS).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:

100 - 1.000 bis zu 6.100,00 €

1.001 - 3.000 bis zu 8.100,00 €

3.001 - 8.000 bis zu 10.200,00 €

8.001 - 20.000 bis zu 13.200,00 €.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind Landesbehindertenverbände mit mindestens zweijähriger Tätigkeit (Genehmigung des StMAS bei Erstantrag), die Menschen mit Behinderung regelmäßig umfassend oder in einem wesentlichen Lebensbereich beraten und betreuen. Die Landesbehindertenverbände können die ihnen gewährten Zuschüsse nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides an die ihnen angeschlossenen Untergruppierungen auf regionaler und lokaler Ebene weitergeben.

Die Organisation muss

  • auf Landesebene bedeutsam tätig sein, d. h. ihre Mitglieder sollen auf alle Regierungsbezirke verteilt sein. 
  • eine zweijährige Tätigkeit nachweisen können. 
  • rechtsfähig und als gemeinnützig anerkannt sein. 
  • eine Mitgliederzahl von mindestens 100 betragen, darf jedoch 20.000 nicht überschreiten. 
  • muss von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge erheben.

Fristen

Der Antrag muss bis 31.10.2025 gestellt werden. Der Antrag muss spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage möglich. Die Zuständigkeit wird im Bescheid angegeben.

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

24.11.2025, 14:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Telefon

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

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