Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene

Bayerische Landesverbände von Menschen mit Behinderung können eine Zuwendung für ihre Verbandsarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

Zweck

Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.

Gegenstand

Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote; Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen; Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Landesbehindertenverbände, die Menschen mit Behinderung regelmäßig umfassend oder in einem wesentlichen Lebensbereich beraten und betreuen. Die Landesbehindertenverbände können die ihnen gewährten Zuschüsse nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides an die ihnen angeschlossenen Untergruppierungen auf regionaler und lokaler Ebene weitergeben.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Höhe der Förderung

Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:

100 - 1.000 Verbandsmitglieder: bis zu 6.100,00 Euro
1.001 - 3.000 Verbandsmitglieder: bis zu 8.100,00 Euro
3.001 - 8.000 Verbandsmitglieder: bis zu 10.200,00 Euro
8.001 - 20.000 Verbandsmitglieder: bis zu 13.200,00 Euro

Voraussetzungen

  • Die Organisation muss auf Landesebene bedeutsam tätig sein, d. h. ihre Mitglieder sollen auf alle Regierungsbezirke verteilt sein.
  • Die Organisation muss eine zweijährige Tätigkeit nachweisen können.
  • Die Organisation muss rechtsfähig und als gemeinnützig anerkannt sein.
  • Die Mitgliederzahl muss mindestens 100 betragen, darf jedoch 20.000 nicht überschreiten.
  • Die Organisation muss von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge erheben.

Fristen

Der Antrag muss spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden.

Kosten

keine

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

13.03.2024, 10:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Telefon

+49 921 605-03

Fax

+49 921 605-3903

E-Mail Adresse

poststelle@zbfs.bayern.de

Webseite

http://www.zbfs.bayern.de

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