Versicherungsverlauf; Anforderung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse
Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.
Der Versicherungsverlauf dient der frühzeitigen Klärung Ihrer gespeicherten Versicherungszeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).
Wenn Ihre Versicherungspflicht zur Alterskasse endet, erhalten Sie unaufgefordert Ihren Versicherungsverlauf mit dem Bescheid über das Ende Ihrer Versicherungspflicht.
Sie können Ihren Versicherungsverlauf aber auch vorher jederzeit bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Über die Anrechnung und Bewertung der gespeicherten Versicherungszeiten für eine Rentenleistung der Alterskasse wird erst im Rahmen eines Rentenantrags entschieden. Bis dahin können noch geänderte gesetzliche Vorschriften oder geänderte Sachverhalte eintreten, die gegebenenfalls eine Neubewertung beziehungsweise Änderung der im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten zur Folge haben.
Sind im Versicherungsverlauf Zeiten nicht vollständig oder unrichtig aufgeführt, setzen Sie sich bitte mit der LAK in Verbindung.
Voraussetzungen
-
Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als
- Landwirtin oder Landwirt,
- Ehepartnerin oder Ehepartner einer Landwirtin oder eines Landwirtes oder
- mitarbeitendes Familienmitglied im landwirtschaftlichen Betrieb.
- Sie haben einen Bescheid über Ihre Versicherungspflicht.
- Den Versicherungsverlauf können Sie auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
keine Unterlagen erforderlich bei Anforderung durch andere Personen: Vollmacht oder Beschluss des Gerichts -
Erforderliche Unterlage/n
keine Unterlagen erforderlich bei Anforderung durch andere Personen: Vollmacht oder Beschluss des Gerichts -
Erforderliche Unterlage/n
keine Unterlagen erforderlich bei Anforderung durch andere Personen: Vollmacht oder Beschluss des Gerichts -
Erforderliche Unterlage/n
keine Unterlagen erforderlich bei Anforderung durch andere Personen: Vollmacht oder Beschluss des Gerichts
Online Verfahren
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Online-Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Über das SVLFG Versichertenportal können Sie online Ihren Versicherungsverlauf anfordern. -
Online-Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Über das SVLFG Versichertenportal können Sie online Ihren Versicherungsverlauf anfordern. -
Online-Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Über das SVLFG Versichertenportal können Sie online Ihren Versicherungsverlauf anfordern.
Weiterführende Links
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Stand
27.02.2024, 07:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)