Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung

Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.

Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung speichert darin:

  • Arbeitszeiten
  • Ausbildungszeiten
  • Krankenzeiten
  • Arbeitslosigkeitszeiten und
  • Kindererziehungszeitenzeiten

Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Sie können Ihren Versi-cherungsverlauf auch jederzeit prüfen lassen.
Wenn Sie 43 Jahre alt sind und Ihre Anschrift aktuell ist, sendet Ihnen die Renten-versicherung automatisch einen Versicherungsverlauf zu. So können Sie die ge-speicherten Daten überprüfen. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versi-cherungsverlauf.
Wenn die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sind, sollten Sie diese rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklä-rungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden. Zudem wird Ihr späte-rer Rentenantrag so schneller bearbeitet. Auch zur Altersvorsorge können wir Sie besser beraten, wenn Ihre Daten korrekt sind.
Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen können Sie dem Feststellungsbescheid entnehmen.Klage vor dem Sozialgericht
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erfolderliche Unterlagen:
    Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind. Dies können zum Beispiel Zeugnisse,Bescheinigungen von Krankenkassen oderEntgeltnachweise sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind.Dies können zum Beispiel sein: Zeugnisse,Bescheinigungen von Krankenkassen oderEntgeltnachweise

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

28.08.2023, 11:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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